Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2359 Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins

BGB § 2359 Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins

[ Auszug: Der Erbschein ist nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet ... ]